Grundlage sind die internationale Standardsatzung für Clubs (LA-2), die Mustersatzung des Multidistrikts 111 Deutschland vom März 2025 und das Handbuch für Lions. Die Mustersatzung lässt Clubs an mehreren Stellen die Wahl, deshalb stehen bei einzelnen Schritten belegte Beispiele aus Clubsatzungen.
- Schritt 1
Kennenlernen
Ein Mitglied lernt einen Interessenten kennen, oder der Interessent meldet sich beim Club. In beiden Fällen folgen Gastbesuche bei Clubabenden. Clubsatzungen nennen drei (Euregio Maas-Rhein) oder vier Besuche (München-Solln), bevor es weitergeht; München-Solln bittet danach um einen Kurzvortrag mit dem eigenen Lebenslauf. Der Lions Club Hagen lädt den Kandidaten nach gebilligtem Vorschlag zu mindestens zwei Veranstaltungen ein, bevor abgestimmt wird.
Quelle: Mustersatzung MD 111, § 5; Lions Club Hagen, FAQ; Satzung LC München-Solln, § 5
- Schritt 2
Vorschlag durch Bürgen
Mitglieder schlagen den Kandidaten dem Präsidenten vor und bürgen für ihn; international genügt ein Sponsor, die deutsche Mustersatzung sieht in zwei ihrer drei Verfahrensvarianten zwei Bürgen vor, in der dritten einen. Das Handbuch empfiehlt, dass der Vorstand den zweiten Bürgen bestimmt, damit ein unabhängiges Urteil entsteht. Voraussetzungen nach § 4: volljährig, „mit gutem Leumund und charakterlicher Eignung“, zu den Lions-Zielen bekennend, beruflich bewährt und in der Regel im Einzugsgebiet des Clubs ansässig.
Quelle: Mustersatzung MD 111, §§ 4, 5; Handbuch für Lions, 2021, S. 26; LCI Standard Club Constitution, Art. III Abs. 2
- Schritt 3
Stellungnahme des Vorstands
Der Vorstand prüft den Vorschlag und nimmt Stellung; international ist seine Mehrheit die eigentliche Aufnahmeentscheidung. In Deutschland geht der Vorschlag danach an alle Mitglieder.
Quelle: LCI Standard Club Constitution, Art. III Abs. 2; Mustersatzung MD 111, § 5
- Schritt 4
Bekanntgabe und Einspruchsfrist
Der Vorschlag wird in der nächsten Clubversammlung bekannt gegeben, Abwesende werden schriftlich informiert. Dann läuft eine Frist, in der Mitglieder Bedenken begründet beim Präsidenten anmelden können: drei Wochen nach der Mustersatzung, vier Wochen nach dem Handbuch, einen Monat in manchen Clubsatzungen. Über die Gespräche gilt Stillschweigen (§ 6).
Quelle: Mustersatzung MD 111, §§ 5, 6; Handbuch für Lions, 2021, S. 26; Satzung LC Euregio Maas-Rhein, Art. 3.4
- Schritt 5
Entscheidung
Gehen keine oder zu wenige begründete Bedenken ein, gilt der Kandidat als angenommen. Die Mustersatzung nennt je nach Variante keine Zahl, „drei oder mehr“ begründete Einwände oder das Fehlen jeglicher Einwände und rät, auf Einstimmigkeit zu verzichten. Belegte Clubregeln: Ablehnung ab der dritten Gegenstimme (München-Solln, Euregio Maas-Rhein, Wörth-Kandel). Manche Clubs stimmen offen in der Versammlung ab, Wörth-Kandel nach einer dreiwöchigen Einwendungsfrist (Hagen, Wörth-Kandel).
Quelle: Mustersatzung MD 111, § 5; Satzung LC Wörth-Kandel, § 5
- Schritt 6
Aufnahme
Mit Eingang von Mitgliedsformular, Aufnahmegebühr und Beitrag wird das Mitglied bei Lions Clubs International gemeldet. Die feierliche Aufnahme am Clubabend ist nicht vorgeschrieben, aber Tradition: Urkunde, Mitgliedsnadel und die Satzung als „Hausordnung“ aus der Welcome-Mappe der Geschäftsstelle; der Präsident verpflichtet auf die Ziele und die ethischen Grundsätze. Das Handbuch mahnt, die Aufnahme angemessen zu feiern, und schildert als Negativbeispiel eine Aufnahme, die der Präsident zwischen zwei Menügängen nebenbei erledigt.
Quelle: LCI Standard Club Constitution, Art. III Abs. 2; Handbuch Mitgliedschaftsbeauftragte MD 111, 2014, S. 11 f.; Handbuch für Lions, 2021, S. 27